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--- Fehler bei einem beauftragten Kunstwerk (http://www.picturebook-art.de/thread.php?threadid=156)


Geschrieben von 3 Krähen am 21.04.2012 um 15:10:

  Fehler bei einem beauftragten Kunstwerk

Zitat:
Grundsätzlich muss jemand, der einen Künstler mit der Herstellung eines Kunstwerks beauftragt, sich vorher mit dessen künstlerischen Eigenarten und Auffassungen vertraut machen. Die Gestaltungsfreiheit eines Künstlers kann vertraglich eingeschränkt werden. Ist dies aber nicht geschehen, trägt der Auftraggeber das Risiko, ein Werk abnehmen zu müssen, das ihm nicht gefällt.


Natürlich ist das nicht der ganze Artikel, sondern ein Teilzitat.
Der ganze Artikel, der noch weit genauer auf das Thema eingeht, ist auf der Seite der Kanzlei Dr. Bahr zu finden.
Dort ist z.B. auch das Aktenzeichen des Gerichtsurteils hinterlegt.

Wer es im Ganzen lesen will, der klickt bitte HIER

Und es lohnt wirklich, diesen Artikel zu lesen!
Sowohl für Kunstschaffende, als auch für die Auftraggeber.


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