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--- fotografieren erlaubt (Museen) (http://www.picturebook-art.de/thread.php?threadid=76)
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Das Fotografieren der Präsenzausstellung ist in unseren Museumsräumen grundsätzlich erlaubt. Auch einer Veröffentlichung des Bildmaterials stimmen wir in der Regel auf Anfrage zu. Die Nennung der entsprechenden Quellenangabe: "Museum für Energiegeschichte(n), Hannover" setzen wir dabei voraus. Zu Ausnahmen dieser Regel kann es im Rahmen von Sonderausstellungen kommen, bei denen wir Leihgaben aus anderen Häusern zeigen. Hier wird dann von Fall zu Fall entschieden. |
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Bei uns dürfen Privatpersonen Fotos machen, allerdings nur ohne Blitz, dies ist aus restauratorischer Sicht notwendig, um die Exponate zu schützen. Weiterhin ist es nicht gestatet ein Stativ zu verwenden, um andere Museumsbesucher im Speziellen und den Museumsfluss im Allgemeinen nicht zu stören. Gegen die Verwendung des Bildmaterials für rein private Zwecke ist ansonsten nichts anzuwenden. Wenn Bildmaterial für kommerzielle Zwecke gemacht wird, so sollte dies im Vorfeld mit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit abgestimmt werden. Darüber hinaus würden wir es begrüßen, wenn bei einer Veröffentlichung der Ort genannt wird. |
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Unsere Besucher kommen aus aller Welt und sprechen alle nur erdenklichen Sprachen. Sie "erobern" das Museum mit ihren Kameras und begrüßen die uneingeschränkte Foroerlaubnis. Dieses Zugeständnis an unsere Besucher wertet man als unsere "Zugabe" zum Eintrittspreis. Das eine oder andere Foto landet sicherlich in Veröffentlichungen -gleich welcher Art - so auch im Internet. Als privates Museum - ohne öffentlich-finanzielle Zuwendungen wollen wir diesem Procedere nicht widersprechen |
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Seit Eröffnung des Römisch-Germanischen Museums der Stadt Köln, 1974, ist "Fotographieren für private Zwecke" (ohne Blitz und Stativ, ohne Internetverwendung) gestattet. |
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Im Stadtmuseum bekommen Privatpersonen für die Dauerausstellungen, aber nicht für die Sonderausstellungen Fotografieerlaubnis (ohne Blitz) Die "Erlaubnisse" müssten jeweils an der Kasse erfragt werden. Einig sind alle, dass eine Veröffentlichung im Internet - auch durch Privatpersonen - einer vorherigen Genehmigung durch das jeweilige Museum bedarf, die jedoch in der Regel nur "offiziellen" Presse-/Medienvertreter erteilt wird. |
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