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Geschrieben von Hajja am 08.07.2011 um 21:28:

  Verwendung einer urheberrechtlich geschützten Grafik KEIN 'einfach gelag. Fall

Zitat:
Die Nutzung einer fremden urheberrechtlich geschützten Grafik auf der eigenen Webseite stellt nicht zwingend einen einfach gelagerten Rechtsfall dar...


Hier geht es weiter.

Dazu passt vielleicht auch der schon 'alte link' in Sachen 'Admin haftet für von Usern hochgeladenen Bildern'
Bundesgerichtshof - Urteil vom 12.11.2009 – AZ: I ZR 166/07
Zitat:
Chefkoch vs Marions Kochbuch – Internetforen-Betreiber haften für illegale Einträge

Der Bundesgerichtshof hat jetzt mit einem Urteil entschieden, dass der Betreiber der Internet-Rezeptsammlung 'www.chefkoch.de' für von seinen Nutzern widerrechtlich hochgeladene Fotos haften muss. Geklagt hatte der Betreiber der Internetseite 'marions-kochbuch.de'. Er will dem Betreiber von 'Chefkoch.de', der pixelhouse GmbH mit Sitz in Bad Neuenahr-Ahrweiler, verbieten lassen, bestimmte von ihm erstellte und unter 'marions-kochbuch' abrufbare Fotografien ohne seine Erlaubnis auf der Interseite öffentlich zugänglich zu machen und fordert Schadenersatz. Die Klage hatte sowohl vor dem LG Hamburg als auch vor dem OLG Hamburg Erfolg.


weiterzulesen beim Titelschutz Anzeiger


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