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Fehler bei einem beauftragten Kunstwerk |
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Grundsätzlich muss jemand, der einen Künstler mit der Herstellung eines Kunstwerks beauftragt, sich vorher mit dessen künstlerischen Eigenarten und Auffassungen vertraut machen. Die Gestaltungsfreiheit eines Künstlers kann vertraglich eingeschränkt werden. Ist dies aber nicht geschehen, trägt der Auftraggeber das Risiko, ein Werk abnehmen zu müssen, das ihm nicht gefällt. |
Natürlich ist das nicht der ganze Artikel, sondern ein Teilzitat.
Der ganze Artikel, der noch weit genauer auf das Thema eingeht, ist auf der Seite der Kanzlei Dr. Bahr zu finden.
Dort ist z.B. auch das Aktenzeichen des Gerichtsurteils hinterlegt.
Wer es im Ganzen lesen will, der klickt bitte HIER
Und es lohnt wirklich, diesen Artikel zu lesen!
Sowohl für Kunstschaffende, als auch für die Auftraggeber.
__________________ Anders sein kann auch bedeuten, sich nicht jedes Mal zu häuten, wenn der Wind sich einmal dreht, schmerzhaft ins Gesicht Dir weht!
Nach dem eig'nen Weg zu suchen, auch einmal für and're bluten! Nicht die Augen zu verschließen, und den Gegenwind genießen!
(Eric Fish - Anders sein)
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