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OLG Hamburg: Streitwert bei privatem Online-Fotoklau bei 2.000,- Euro |
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Zitat: |
29.08.13
Das OLG Hamburg hat in einem aktuellen Verfahren (Beschl. v. 22.01.2013 - Az.: 5 W 5/13) entschieden, dass der Streitwert bei privatem Fotoklau auf der Internet-Plattform eBay bei 2.000,- EUR liegt.
Der Beklagte verkaufte bei eBay privat Gegenstände und hatte unerlaubt ein Lichtbild übernommen. .... |
Den ganzen Artikel findet ihr bei dem Internetauftritt der Kanzlei Dr. Bahr unter Streitwert bei privatem Online-Fotoklau
__________________ Anders sein kann auch bedeuten, sich nicht jedes Mal zu häuten, wenn der Wind sich einmal dreht, schmerzhaft ins Gesicht Dir weht!
Nach dem eig'nen Weg zu suchen, auch einmal für and're bluten! Nicht die Augen zu verschließen, und den Gegenwind genießen!
(Eric Fish - Anders sein)
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04.09.2013 15:58 |
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