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Werke in uneingeschränkter Qualität zum Download sind gewerblich |
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Der Beschluss des Landgerichtes Münschen vom 12. Juli 2011 (Az. 7 O 1310/11) besagt:
Zitat: |
Wer ein Werk in uneingeschränkter digitaler Qualität zum freien Download ins Netz stelle, handle wie einer legaler On-demand-Anbieter in gewerblichem Ausmaß... |
die komplette Meldung ist auf der Seite des Instituts für Urheber- und Medienrecht zu finden, genauer gesagt HIER
__________________ Anders sein kann auch bedeuten, sich nicht jedes Mal zu häuten, wenn der Wind sich einmal dreht, schmerzhaft ins Gesicht Dir weht!
Nach dem eig'nen Weg zu suchen, auch einmal für and're bluten! Nicht die Augen zu verschließen, und den Gegenwind genießen!
(Eric Fish - Anders sein)
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